Es entspricht den Prinzipien des Rechtsstaates, am Ende einer langen Haft auch solche Leute zu begnadigen, die keine Gnade mit eben diesem Rechtsstaat kannten. Die gesetzlichen Voraussetzungen gelten für alle. Das macht die Überlegenheit des Rechtsstaats aus. Im Falle des einstigen RAF-Terroristen Christian Klar bleibt jedoch ein besonders bitterer Beigeschmack. …
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