BKA-Gesetz
Das Vermittlungsergebnis macht aus einem sehr schlechten Gesetz ein schlechtes Gesetz.
Wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken standen nicht einmal auf der Tagesordnung. Mit dem BKA-Gesetz werden die Zeugnisverweigerungsrechte von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten, Rechtsanwälten oder Psychologen auf verfassungsmäßig höchst fragwürdige Weise eingeschränkt. Damit werden Grundsätze unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie in Frage gestellt. Pressefreiheit, Menschenwürde und das Recht auf ein faires Verfahren werden durch die Zeugnisverweigerungsrechte der Berufsgeheimnisträger geschützt.
Die Änderungen bei der heimlichen Online-Durchsuchung sind allenfalls als marginal zu bezeichnen. Die angeblichen Verbesserungen beim Kernbereichsschutz sind lächerlich. Noch immer ist die Erhebung von Daten nur dann verboten, wenn „allein“ Daten aus dem Kernbereich erhoben würden. Angesichts der Vielzahl von Dateien, die auf einer Festplatte zu finden sind, wird dies nie der Fall sein, weshalb die Regelung völlig ins Leere läuft. Die Unterstellung der Prüfung der Kernbereichsrelevanz der bereits erhobenen Daten unter die „Sachleitung des Gerichts“ entspricht auch weiterhin nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts, das ein Verfahren gefordert hat, das objektiv zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen geeignet ist.
Keine Verbesserung hat die Änderung der Aufgabenübertragungsnorm gebracht. Denn auch weiterhin erhält das BKA quasi ein Selbsteintrittsrecht in einer Vielzahl unbestimmter Fälle. Damit wird der Weg geebnet für ein „deutsches FBI“ unter Missachtung der bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur in Deutschland.
P2News