Absolviert ein Auszubildender vor dem Beginn seiner Ausbildung ein Praktikum, so ist diese Zeit nicht auf eine anschließende Probezeit anzurechnen. Laut ARAG haben die Vertragsverhältnisse während eines Praktkums und einer Berufsausbildung unterschiedliche Inhalte, so dass eine Anrechnung der Zeit ausscheide (ArbG Duisburg 1 Ca 3082/08).
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