Angesicht des sich weiter eintrübenden konjunkturellen Umfelds hat der Vorstand der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG im Einvernehmen mit den zuständigen Gesamtbetriebsräten vorsorglich die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit in einzelnen Märkten geschaffen. Ob und an welchen deutschen Standorten diese Option wahrgenommen wird, steht zurzeit noch nicht fest.
Voraussetzung für den Antrag auf Zulassung von Kurzarbeit ist, dass standortbezogen die Umsatzrückgänge eine festgelegte Größe überschreiten und es dadurch nachweislich zu einem vorübergehenden, nennenswerten Arbeitsausfall kommt.
Mit dieser Maßnahme hat Praktiker Vorsorge getroffen, die Beschäftigung aller Mitarbeiter in den Märkten zu sichern und einen konjunkturell bedingten Personalabbau zu vermeiden. Praktiker wäre damit der erste Einzelhandelskonzern in Deutschland, der diesen Weg der verantwortungsvollen Krisenvorsorge geht.
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