Schnell während der Fahrt das neue Ziel eingeben oder die Einstellungen am Navi ändern: Nach einer Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 tut das jeder dritte Autofahrer. Doch bei einem Unfall kann das als „grob fahrlässig“ eingestuft werden. Interessant dabei: Fast jeder zweite Befragte hält es für erlaubt, das Navi während der Fahrt zu bedienen. Das Studium von Stadtplan oder Landkarte während der Fahrt halten nur 13 Prozent für erlaubt.
Dabei gelten für alle Navigationshilfen − ob digitales Navi oder klassische Landkarte − dieselben Regelungen. „Zwar müssen Autofahrer in beiden Fällen kein Bußgeld befürchten. Aber bei einem Unfall wird so etwas oft als grob fahrlässig bewertet“, erklärt Torsten Nils Unger von R+V24. Dann kann es sein, dass der Autofahrer einen Teil der Schuld zugesprochen bekommt − selbst wenn er den Unfall nicht verschuldet hat. Hinzu kommt: Auch die Versicherung übernimmt unter Umständen nicht den gesamten Schaden. „Autofahrer, die hier auf Nummer sicher gehen wollen, sollten ihren Versicherungsvertrag überprüfen. In einigen Tarifen wird auf den Einspruch bei grober Fahrlässigkeit verzichtet“, so Unger.
Mobiltelefon als Navi: Bußgeld möglich
Wichtig: Wer sein Handy während der Fahrt zum Navigieren benutzt, kann zusätzlich mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft werden. Denn es ist grundsätzlich verboten, ein Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen − unabhängig davon, was man damit macht.
P2News/auto-reporter