Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger sich einfacher über ihre eigenen, personenbezogenen Daten informieren können, wie beispielsweise bei Auskunfteien oder deren Geschäftspartnern. So soll es mit der Gesetzesänderung auch möglich sein, Auskunft über das eigene „Scoring“ zu erhalten. Dieses Scoring setzt sich aus personenbezogenen Daten zusammen und kann zum Beispiel bei einer Kreditvergabe die Konditionen bestimmen.
Moderner Datenschutz
Mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes werden die Informationsansprüche von Betroffenen gegenüber Auskunfteien erweitert. Bürgerinnen und Bürger erhalten grundsätzlich einen Anspruch auf eine jährliche kostenfreie Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Auskunftsansprüche gelten auch für das sogenannte Scoring, das nun verbindlich geregelt wird. Bei diesem Verfahren werden Wahrscheinlichkeitswerte für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten der Betroffenen ermittelt und genutzt.
Mehr Transparenz bei Auskunfteien
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)
Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Die Regelung betrifft zunächst nur neue Öfen. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern sich mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen lassen, können diese Anlagen zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Ansonsten ist zwischen 2014 und 2024 die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vorgesehen.
Die Verordnung ist am 22. März 2010 in Kraft getreten.
P2News/Bundesregierung
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