Zum Ende des Jahres läuft die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit aus. Die Erstattung der Aufstockungsbeträge durch die Arbeitsagentur kann nur noch dann gezahlt werden, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat, meldet die Karlsruher Arbeitsagentur.
Arbeitgeber, die nicht auf die Förderung verzichten wollen, sollten ihre Anträge deshalb möglichst schnell einreichen. Auf Unterstützung dürfen sie dann hoffen, wenn der frei gewordene Platz mit einem Arbeitslosen besetzt oder eine Auszubildende oder ein Auszubildender übernommen wird. Kleinstbetriebe können den frei gewordenen Platz auch mit einem neuen Auszubildenden besetzen.
Weitere Voraussetzungen: Die Altersteilzeit muss vor deren Beginn vereinbart werden und mindestens bis zum Übergang in die Rente laufen.
Arbeitnehmer, die über Altersteilzeit nachdenken, sollten sich im Vorfeld unbedingt beim Rentenversicherer über den möglichen Beginn und die Höhe ihrer Rente informieren, rät Christina Schlosser-Heck vom Arbeitgeberleistungsteam der Agentur für Arbeit Karlsruhe. „Sonst könnte es später wegen eventueller Abzüge eine böse Überraschung geben.“
P2News/BA
altersteilzeit – demnächst arbeitet man bis 80 und geht mit 67 frühzeitig in den ruhestand