Für Bundeskanzlerin Angela Merkel bedeutet die sich abzeichnende Einigung mit den Ländern auf eine Schuldenbremse „eine fundamentale Weichenstellung“.
Die Einigung von Bund und Ländern auf eine Schuldenbegrenzung im Grundgesetz zeige die Handlungsfähigkeit des Föderalismus, sagte Merkel am Freitag in Berlin.
Angesichts des Wandels der Altersstruktur unserer Gesellschaft sei die vorgesehene Schuldenbremse richtig und wichtig. Denn auf Dauer dürfe der Staat nur soviel ausgeben wie er einnimmt.
Merkel berichtete, bei ihrem Gespräch mit Vertretern internationaler Organisationen sei aus dem Ausland ebenfalls Anerkennung für die geplante deutsche Schuldenbremse deutlich geworden.
„Das Signal heißt: Wir wollen Schluss machen mit einer Politik, die die Probleme von heute auf Kosten nachfolgender Generationen löst“, ergänzte Peter Müller für die Länder. Der saarländische Ministerpräsident ist turnusgemäß amtierender Bundesratspräsident.
Durchbruch in den Verhandlungen
Ab 2016 wird der Bund seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des BIP beschränken. Die Länder sollen von 2020 an in „normalen Haushaltsjahren“ keine neuen Schulden aufnehmen. Ausnahmen sind zulässig beispielsweise in Rezessionszeiten oder bei internationalen Wirtschaftskrisen. Allerdings müssen sie die Schulden in Aufschwungsphasen zurückführen.
Die Einigung sieht im Gegenzug Konsolidierungshilfen für die armen Bundesländer vor (Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Ein Konsolidierungsfonds von 7,2 Milliarden Euro soll über neun Jahre jährlich mindestens 800 Millionen Euro auszahlen. Zu der stufenweisen Rückführung der Kreditaufnahme sollen die Länder einen Vertrag mit dem Bund abschließen.
Die beiden Vorsitzenden der Föderalismus II-Kommission würdigten die grundsätzliche Verständigung zur Neuregelung der Finanzbeziehungen. Ministerpräsident Günther Oettinger sprach von einem Durchbruch, der Fraktionsvorsitzende der SPD, Peter Struck nannte sie eine „Sternstunde des kooperativen Bundesstaats“.
Allerdings seien noch Detailfragen offen, betonten beide. Diese könnten bis zur kommenden Woche geklärt werden.
Der Bundestag wird im März die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes beraten, damit der Bundesrat sie spätestens im Juli beschließen kann.
Bundeskanzlerin Merkel zum vorläufigen Vorschlag der Föderalismuskommission
P2News