Zum Vorschlag der Föderalismuskommission für eine Schuldenbremse erklären der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Dr. Hans-Peter Keitel, und der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dieter Hundt:
„Der Kommissionsvorschlag ist die historische Chance für eine wirksame Schuldenbegrenzung. Jetzt muss der Gesetzgeber auf Basis des Beschlusses der Kommission ein entsprechendes Gesetz bis zur Sommerpause verabschieden. Dabei kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Wir brauchen eindeutige Regeln für die Schuldenaufnahme, verbunden mit wirksamen Sanktionsmechanismen.
Mit der Schuldenbremse wird sichergestellt, dass der Bund nach der Finanzkrise den Bundeshaushalt konsolidiert. Auch für die Länder müssen verbindliche Schuldenregeln gelten. Die geplante Übergangsregelung bis 2019 lässt ihnen ausreichend Zeit, ihre Budgets an den neuen Grundsatz des Haushaltsausgleichs ohne Kreditaufnahme anzupassen.
Eine Kreditaufnahme darf nur in außergewöhnlichen Situationen erfolgen und muss gleichzeitig an klare Tilgungsregeln geknüpft werden. Deshalb sollte hierfür nicht nur die einfache Mehrheit, sondern eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags erforderlich sein.“
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