Verschneite Straßen und Eisglätte erschweren das Fahren im Winter
Es ist eisig kalt, und Schnee hat vielerorts die Landschaft in ein pudriges Weiß getaucht – für Autofahrer wird es daher dringend Zeit, sich auf winterliche Straßenverhältnisse einzustellen. Winterreifen sollten bereits seit Oktober aufgezogen sein, denn sie bieten bereits ab Temperaturen unter sieben Grad deutlich mehr Sicherheit. Eine vorausschauende Fahrweise mit ausreichendem Abstand zum Vordermann ist im Winter oberstes Gebot.
Wer verschneite Steigungen vor sich hat, sollte ausnahmsweise die elektronische Stabilitätskontrolle ESP ausschalten. Sonst regelt das System wegen der drehenden Räder die Motorleistung so stark herunter, dass das Fahrzeug immer langsamer wird und im Extremfall zum Stehen kommt. Nach der Steigung muss das ESP aber sofort wieder eingeschaltet werden. Droht das Auto auf Schnee oder Eis ausbrechen, hilft es, rasch die Kupplung zu treten. Das erlaubt den Rädern, sich wieder frei zu drehen und das Fahrzeug zu stabilisieren. Bei getretener Kupplung können die Räder höhere Lenk- und Seitenführungskräfte übertragen. Bricht der Wagen dennoch auf rutschiger Fahrbahn aus, empfiehlt es sich, vorsichtig gegenzulenken.
Bei einer Fahrt ins Ausland muss auf länderspezifische Regelungen beim Befahren von verschneiten und vereisten Straßen geachtet werden. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nach ADAC-Angaben Geldstrafen. Das gilt vor allem für Alpenländer. In Österreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen sowie bei Schneematsch sind jedoch vom 1. November 2008 bis 15. April 2009 Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, sofern sie mit „M + S“ gekennzeichnet sind. Beim Durchfahrverbot „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ ist ein Weiterfahren nur mit Winterreifen oder Schneeketten erlaubt. Sind blaue Verkehrsschilder aufgestellt, die einen Reifen mit Schneeketten zeigen, müssen diese aufgezogen werden.
Für bestimmte Strecken in Italien können im Bedarfsfall ebenfalls Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben werden. Eine Winterreifenpflicht besteht im Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April des Folgejahres. In Frankreich kann für Gebirgsstraßen kurzfristig mit entsprechenden Schildern eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. In der Schweiz sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, allerdings drohen Strafen, wenn es durch ungeeignete Bereifung im Winter zu einer Verkehrsbehinderung kommt. Geschieht ein Unfall mit Sommerreifen auf Schnee oder Eis, ist mit einer erheblichen Mithaftung zu rechnen. In den übrigen Anrainerstaaten Deutschlands dürfen Schneeketten an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- oder eisbedeckt sind. Das Anlegen von Schneeketten sollte daher vor Fahrtantritt in Ruhe geübt werden. Sie werden immer auf die Räder der Antriebsachse und nur auf Winterreifen montiert.
News-Reporter
P2News
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Auf die Technik kommt es an.