Gravierende Änderungen im deutschen Gesundheitssystem werden im kommenden Jahr auf die Bürger zukommen
Er ist in aller Munde: der zum Jahreswechsel in Kraft tretende Gesundheitsfonds. Dass der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht und 15,5 Prozent betragen wird, ist in den Köpfen der Bürger angekommen. Die Hintergründe bleiben allerdings oft unklar. Ziel des Fonds, so die Experten der ARAG Rechtsschutzversicherung, ist es, einen Ausgleich in der Kassenlandschaft zu schaffen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Zahlungen aus dem im Bundesversicherungsamt verwalteten Fonds an die gesetzlichen Kassen setzen sich aus den Beiträgen der Mitglieder und aus Steuermitteln zusammen und basieren auf dem Risikostrukturausgleich. Das bedeutet, dass die Pauschale, die pro Patient gezahlt wird, stärkeren Differenzierungen unterworfen ist. So erhalten Kassen, die vermehrt alte und kranke Mitglieder haben, Gelder von ihren Konkurrenten, bei denen weniger kostenintensive Patienten versichert sind. Sollte eine Kasse jedoch mit der ihr zugewiesenen Pauschale nicht auskommen, kann sie einen Zusatzbeitrag vom Patienten verlangen, der maximal ein Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens oder acht Euro ohne Gehaltsprüfung betragen darf. Tritt dieser Fall ein, kann die Kasse gewechselt werden.
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