Renten-Tricks
Die folgenschwere Änderung versteckt sich als kleiner Paragraph im
“Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz”, das mit Wirkung
zum 1. Mai in Kraft getreten ist. Falls nun die höchsten deutschen
Gerichte grobe Fehler oder Ungerechtigkeiten im Rentenrecht
verurteilen sollten, erhalten die Betroffenen nach der neuen
Vorschrift deutlich weniger Wiedergutmachung. Zu wenig gezahlte
Renten werden dann nicht mehr vier Jahre rückwirkend erstattet,
sondern nur noch zukünftige Renten ab dem Zeitpunkt des Urteils
aufgestockt. Die gute Nachricht: Fehlerhaft berechnete
Rentenbescheide im Einzelfall werden weiterhin auch rückwirkend
korrigiert, wenn die Betroffenen durch Einsprüche oder auf dem
Klageweg ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen. Die umstrittene
Neuregelung betrifft also nur seltene Fälle höchstrichterlicher
Gesetzes-Korrekturen, bei denen es dann aber um Milliardenbeträge
gehen kann. So verständlich es ist, dass der Staat sich gegen solche
Kostenrisiken schützen will, so empörend ist es, wenn Bürger
rückwirkend belastet werden. Zum Eklat wurde dies bei der
überfallartig eingeführten Beitragspflicht auf Betriebsrenten. Eine
solide arbeitende Regierung hätte solche Tricks nicht nötig.
Rheinische Post
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